Fördermöglichkeiten

Einfach erklärt —
Ihr Weg zum sicheren Zuhause.

Sie suchen mehr als nur eine gewöhnliche Mietwohnung? Viele unserer Wohnungen sind öffentlich gefördert — das kann Ihre Miete spürbar senken. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Fördermöglichkeiten für Ihre Situation infrage kommen.

Gefördertes Wohnen

Verdienen Sie
wirklich zu viel?

Viele glauben, gefördertes Wohnen sei nichts für sie. Oft lohnt sich ein zweiter Blick — auch bei einem Haushaltseinkommen von deutlich über 100.000 € brutto kann eine Förderung infrage kommen. Wir prüfen es gemeinsam mit Ihnen.

Der Förderturbo

Hochwertig wohnen,
weniger zahlen.

Viele unserer Wohnungen werden öffentlich gefördert. Was bürokratisch klingt, kann für Sie ein spürbarer finanzieller Vorteil sein: Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) profitieren Sie oft von Mieten deutlich unter dem freien Marktpreis vergleichbarer Lagen. Auch viele Berufstätige, Familien mit zwei Einkommen oder Pflegekräfte kommen für diese Förderung infrage, ohne es zu ahnen — lohnt sich also, kurz nachzurechnen.

WBS A

Basis-Förderung: Richtet sich an Haushalte innerhalb der regulären Einkommensgrenzen und bietet besonders günstige Mieten.

WBS B

Erweiterte Förderung: Richtet sich an Haushalte mit höherem Einkommen — die Grenzen dürfen in Regionen wie NRW bis zu 40 % über den Werten des WBS A liegen.

Eine erste Einschätzung gibt Ihnen der Schnellcheck unten. Die genaue Förderstufe klären wir dann gemeinsam im Rahmen Ihrer Bewerbung für ein Projekt.

WBS-Schnellcheck

Eine erste, unverbindliche Orientierung in 30 Sekunden — keine Daten werden gespeichert oder übertragen.

Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich je Bundesland deutlich. Wir prüfen Ihre Möglichkeiten gern individuell.

Unverbindliche Orientierung anhand offizieller Basiswerte (anrechenbares Einkommen nach Abzügen) — keine Rechtsauskunft. Maßgeblich ist immer die Prüfung durch die zuständige Behörde bzw. unsere individuelle Beratung.

Detaillierte Einkommensgrenzen nach Haushaltsgröße (NRW & Brandenburg)

Krankenpfleger, Erzieherinnen, Handwerker, junge Familien mit zwei Einkommen: Viele, die sich selbst nie als „förderberechtigt" bezeichnen würden, liegen tatsächlich unter den maßgeblichen Grenzen. Ein Blick auf die Zahlen lohnt sich fast immer.

Beispiel-Region

Nordrhein-Westfalen

Anrechenbares Einkommen (offizielle Grenze) im Vergleich zu einer selbst berechneten Brutto-Schätzung

Haushalt Anrechenbares Einkommenoffizielle Grenze, WBS A ca. Brutto-Gehalt*WBS A · lt. NRW.BANK ca. Brutto-Gehalt*WBS B (bis zu 40 % mehr) · lt. NRW.BANK
1 Person 23.540 € ca. 38.011 € ca. 52.724 €
2 Personen 28.350 € ca. 51.777 € ca. 69.496 €
3 Personen (1 Kind) 35.740 € ca. 63.324 € ca. 85.661 €
4 Personen (2 Kinder) 43.130 € ca. 74.871 € ca. 101.827 €
Faustregel: je weitere Person +6.530 €, je Kind zusätzlich +860 € zur anrechenbaren Grenze.

* Brutto-Werte lt. NRW.BANK Wohnraumförderung (nach § 13 WFNG NRW), Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW vom 13.11.2024 — berücksichtigt 1.230 € pauschalen Arbeitnehmerfreibetrag sowie je 12 % Steuern, Kranken- und Rentenversicherung. Für 2-Personen-Haushalte und Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften ist zusätzlich ein Freibetrag von 4.000 € berücksichtigt. Maßgeblich bleibt immer die linke Spalte (anrechenbares Einkommen).

Beispiel-Region

Brandenburg

Überschlägiges monatliches Bruttoeinkommen je Einkommensstufe, abgeleitet von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Haushalt Basis-Grenze§ 22 BbgWoFG + 40 %erweiterte Bindung + 60 %erweiterte Bindung
1 Person 2.286 € / Monat 3.167 € / Monat 3.607 € / Monat
1 Person (1 Kind) 3.417 € / Monat 4.750 € / Monat 5.417 € / Monat
2 Personen 3.262 € / Monat 4.500 € / Monat 5.119 € / Monat
2 Personen (1 Kind) 4.190 € / Monat 5.800 € / Monat 6.605 € / Monat
2 Personen (2 Kinder) 5.119 € / Monat 7.100 € / Monat 8.090 € / Monat
2 Personen (3 Kinder) 6.048 € / Monat 8.400 € / Monat 9.576 € / Monat
Geförderte Wohnungen starten hier bei Kaltmieten von 6,50 € bis 12,50 € pro m² — deutlich unter dem freien Markt vergleichbarer Lagen.

* Werte lt. ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg): überschlägiges monatliches Bruttoeinkommen für Arbeitnehmer- bzw. Angestelltenhaushalte, berechnet über 12 Gehälter unter Berücksichtigung von Werbungskostenpauschale(n), Steuern sowie RV- und KV-Pflicht, ohne eventuelle Frei- und Abzugsbeträge. Die Spalten „+ 40 %" und „+ 60 %" bilden die von einzelnen Kommunen zusätzlich geforderten Bindungsstufen ab, nicht ein WBS-A/B-Schema wie in NRW. Maßgeblich ist immer die individuelle Prüfung durch die zuständige Bewilligungsstelle bzw. unsere Beratung.

Wichtig: Maßgeblich ist nicht das einfache Brutto-Gehalt, sondern das anrechenbare Einkommen nach gesetzlichen Abzügen (u. a. Werbungskosten-, Sozialversicherungs- und Kinderfreibeträge) — das tatsächliche Brutto-Gehalt darf oft spürbar höher liegen, als die Tabelle vermuten lässt. Der WBS legt außerdem fest, wie groß Ihre Wohnung sein darf — abhängig von der Haushaltsgröße und den Regeln Ihres Bundeslandes. Details dazu klären wir gern im persönlichen Gespräch. Alle Angaben sind Richtwerte zur ersten Orientierung; verbindlich ist immer die individuelle Prüfung durch die zuständige Behörde bzw. unsere Beratung.

Zusätzliche Fördermöglichkeit

Genossenschaftsanteile finanzieren — auch ohne großes Eigenkapital.

Der Erwerb der Genossenschaftsanteile muss nicht zwingend komplett aus eigener Tasche kommen — es gibt staatlich geförderte Finanzierungswege dafür, etwa über zinsgünstige Förderkredite. Welche Möglichkeiten in Ihrem Fall infrage kommen, besprechen wir gern persönlich mit Ihnen.

Erste Orientierung —
unverbindlich und kostenlos.

Sie müssen kein Formular-Profi sein und sich nicht durch Paragrafen wühlen. Der WBS-Schnellcheck oben gibt Ihnen eine erste, kostenlose Einschätzung. Die genaue Prüfung, welche Fördermöglichkeiten für Ihren Haushalt konkret infrage kommen, erfolgt dann im Rahmen Ihrer Bewerbung für ein Projekt.

Jetzt persönliche Anfrage stellen