Sie suchen mehr als nur eine gewöhnliche Mietwohnung? Viele unserer Wohnungen sind öffentlich gefördert — das kann Ihre Miete spürbar senken. Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, welche Fördermöglichkeiten für Ihre Situation infrage kommen.
Viele unserer Wohnungen werden öffentlich gefördert. Was bürokratisch klingt, kann für Sie ein spürbarer finanzieller Vorteil sein: Mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) profitieren Sie oft von Mieten deutlich unter dem freien Marktpreis vergleichbarer Lagen. Auch viele Berufstätige, Familien mit zwei Einkommen oder Pflegekräfte kommen für diese Förderung infrage, ohne es zu ahnen — lohnt sich also, kurz nachzurechnen.
Basis-Förderung: Richtet sich an Haushalte innerhalb der regulären Einkommensgrenzen und bietet besonders günstige Mieten.
Erweiterte Förderung: Richtet sich an Haushalte mit höherem Einkommen — die Grenzen dürfen in Regionen wie NRW bis zu 40 % über den Werten des WBS A liegen.
Eine erste Einschätzung gibt Ihnen der Schnellcheck unten. Die genaue Förderstufe klären wir dann gemeinsam im Rahmen Ihrer Bewerbung für ein Projekt.
Eine erste, unverbindliche Orientierung in 30 Sekunden — keine Daten werden gespeichert oder übertragen.
Unverbindliche Orientierung anhand offizieller Basiswerte (anrechenbares Einkommen nach Abzügen) — keine Rechtsauskunft. Maßgeblich ist immer die Prüfung durch die zuständige Behörde bzw. unsere individuelle Beratung.
Krankenpfleger, Erzieherinnen, Handwerker, junge Familien mit zwei Einkommen: Viele, die sich selbst nie als „förderberechtigt" bezeichnen würden, liegen tatsächlich unter den maßgeblichen Grenzen. Ein Blick auf die Zahlen lohnt sich fast immer.
Anrechenbares Einkommen (offizielle Grenze) im Vergleich zu einer selbst berechneten Brutto-Schätzung
| Haushalt | Anrechenbares Einkommenoffizielle Grenze, WBS A | ca. Brutto-Gehalt*WBS A · lt. NRW.BANK | ca. Brutto-Gehalt*WBS B (bis zu 40 % mehr) · lt. NRW.BANK |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 € | ca. 38.011 € | ca. 52.724 € |
| 2 Personen | 28.350 € | ca. 51.777 € | ca. 69.496 € |
| 3 Personen (1 Kind) | 35.740 € | ca. 63.324 € | ca. 85.661 € |
| 4 Personen (2 Kinder) | 43.130 € | ca. 74.871 € | ca. 101.827 € |
* Brutto-Werte lt. NRW.BANK Wohnraumförderung (nach § 13 WFNG NRW), Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW vom 13.11.2024 — berücksichtigt 1.230 € pauschalen Arbeitnehmerfreibetrag sowie je 12 % Steuern, Kranken- und Rentenversicherung. Für 2-Personen-Haushalte und Ehepaare/eingetragene Lebenspartnerschaften ist zusätzlich ein Freibetrag von 4.000 € berücksichtigt. Maßgeblich bleibt immer die linke Spalte (anrechenbares Einkommen).
Überschlägiges monatliches Bruttoeinkommen je Einkommensstufe, abgeleitet von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
| Haushalt | Basis-Grenze§ 22 BbgWoFG | + 40 %erweiterte Bindung | + 60 %erweiterte Bindung |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 2.286 € / Monat | 3.167 € / Monat | 3.607 € / Monat |
| 1 Person (1 Kind) | 3.417 € / Monat | 4.750 € / Monat | 5.417 € / Monat |
| 2 Personen | 3.262 € / Monat | 4.500 € / Monat | 5.119 € / Monat |
| 2 Personen (1 Kind) | 4.190 € / Monat | 5.800 € / Monat | 6.605 € / Monat |
| 2 Personen (2 Kinder) | 5.119 € / Monat | 7.100 € / Monat | 8.090 € / Monat |
| 2 Personen (3 Kinder) | 6.048 € / Monat | 8.400 € / Monat | 9.576 € / Monat |
* Werte lt. ILB (Investitionsbank des Landes Brandenburg): überschlägiges monatliches Bruttoeinkommen für Arbeitnehmer- bzw. Angestelltenhaushalte, berechnet über 12 Gehälter unter Berücksichtigung von Werbungskostenpauschale(n), Steuern sowie RV- und KV-Pflicht, ohne eventuelle Frei- und Abzugsbeträge. Die Spalten „+ 40 %" und „+ 60 %" bilden die von einzelnen Kommunen zusätzlich geforderten Bindungsstufen ab, nicht ein WBS-A/B-Schema wie in NRW. Maßgeblich ist immer die individuelle Prüfung durch die zuständige Bewilligungsstelle bzw. unsere Beratung.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht das einfache Brutto-Gehalt, sondern das anrechenbare Einkommen nach gesetzlichen Abzügen (u. a. Werbungskosten-, Sozialversicherungs- und Kinderfreibeträge) — das tatsächliche Brutto-Gehalt darf oft spürbar höher liegen, als die Tabelle vermuten lässt. Der WBS legt außerdem fest, wie groß Ihre Wohnung sein darf — abhängig von der Haushaltsgröße und den Regeln Ihres Bundeslandes. Details dazu klären wir gern im persönlichen Gespräch. Alle Angaben sind Richtwerte zur ersten Orientierung; verbindlich ist immer die individuelle Prüfung durch die zuständige Behörde bzw. unsere Beratung.
Der Erwerb der Genossenschaftsanteile muss nicht zwingend komplett aus eigener Tasche kommen — es gibt staatlich geförderte Finanzierungswege dafür, etwa über zinsgünstige Förderkredite. Welche Möglichkeiten in Ihrem Fall infrage kommen, besprechen wir gern persönlich mit Ihnen.
Sie müssen kein Formular-Profi sein und sich nicht durch Paragrafen wühlen. Der WBS-Schnellcheck oben gibt Ihnen eine erste, kostenlose Einschätzung. Die genaue Prüfung, welche Fördermöglichkeiten für Ihren Haushalt konkret infrage kommen, erfolgt dann im Rahmen Ihrer Bewerbung für ein Projekt.
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